Das Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (CURE) an der Universität des Saarlandes ist ein Institute for Advanced Study und wird seit 2024 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert. Jedes Jahr forscht eine internationale und interdisziplinäre Gruppe von Fellows am Kolleg. Für das dritte Kollegjahr (Oktober 2026 bis September 2027) schreiben wir bis zu 12 Fellowships mit einer Aufenthaltsdauer von 10 bis 12 Monaten aus (Beginn im Oktober 2026).

FORSCHUNGSPROGRAMM AM KÄTE HAMBURGER KOLLEG CURE

Im Mittelpunkt des Forschungsprogramms des Käte Hamburger Kollegs CURE stehen Fragen von Reparation und Irreparabilität, die in den Projekten der Fellows und des KHK CURE Teams aus verschiedenen diziplinären Perspektiven untersucht werden.

Viele Verletzungen und Schädigungen – wie die Zerstörung von Kulturgütern in kolonisierten Gebieten, durch Kriegserlebnisse erzeugte Traumata oder die Folgen des Klimawandels – können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Solche Beschädigungen und ihre Unwiderruflichkeit setzen häufig komplexe Aushandlungsprozesse in Gang, die zu einer Veränderung kultureller Selbstverständnisse und neuen Entwürfen von Lebenswelten führen können. Sie werfen die Frage danach auf, wie trotz der Erfahrung einer Vergangenheit, die von Gewalt, Unrecht oder der Zerstörung natürlicher Umwelten geprägt ist, eine für alle lebbare Zukunft geschaffen werden kann. Ökonomische und juristische Kompensationen sind zwar oft eine Bedingung zur Aufhebung entstandener asymmetrischer Situationen und Strukturen. Die bleibenden Verletzungen in den Menschen und die Schäden in ihren Lebenswelten können jedoch zumeist nur in kulturellen und sozialen Praktiken bearbeitet werden.

Am Käte Hamburger Kolleg CURE stehen diese kulturellen Praktiken der Reparation im Zentrum der Forschung. Als Reparation bezeichnen wir den Prozess, Zukunft aus dem Wissen heraus zu gestalten, dass Schäden aus der Vergangenheit nie vollständig behoben werden können: Etwas zu reparieren bedeutet stets, dass Spuren der Zerstörung erhalten bleiben, die mehr oder weniger sichtbar, spürbar oder verstehbar sind, und so auf eine Fragilität des Selbst verweisen. Kulturelle Praktiken der Reparation umfassen eine Vielzahl möglicher Reaktionen auf die Wahrnehmung und Erfahrung von Beschädigung oder Verletzung: mündliches und schriftliches Erzählen, Lyrik, (Sprach-)Rituale, Musik, bildende Kunst, Filme, Theater, Ausstellungspraktiken, Geschichtsschreibung und andere wissenschaftliche Praktiken, öffentliche Diskursstile usw. Solche Praktiken versuchen, angesichts tiefer Verwundungen Zukunftsmöglichkeiten zu entwickeln, die über identitäre Interessen und die Wiederherstellung einer vermeintlichen Ursprünglichkeit hinausgehen. Das Ziel unseres Kollegs ist es, gemeinsam an theoretischen Zugängen zu solchen Praktiken zu arbeiten.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN UND AUSWAHLKRITERIEN

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR ALLE FELLOWSHIPS:

Bewerben können sich Kultur- und Geisteswissenschaftler:innen, die bis zur Bewerbungsfrist eine Promotion auf hohem Niveau abgeschlossen (d.h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) haben. Es können sich zudem nur im aktiven Berufsleben stehende Personen bewerben (dies gilt auch für Freischaffende).

Künstler:innen mit abgeschlossener Promotion und mit Erfahrung in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind ebenfalls eingeladen, sich auf die wissenschaftlichen Fellowships zu bewerben.

CURE setzt sich ausdrücklich für Vielfalt ein und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die über keine abgeschlossene Promotion verfügen sowie Angehörige der Universität des Saarlandes können sich nicht auf ein Fellowship bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen umfassen ein für das Forschungsthema des Kollegs relevantes eigenes Projekt, das in der Zeit des Fellowships bearbeitet werden soll. Das Projekt soll sich mindestens einem der drei Programmschwerpunkte Geschichte, Erfahrung und Natur zuordnen lassen sowie das dritte der vier Jahresthemen berühren:

• 2024/2025: Theorie
• 2025/2026: Gesellschaft
• 2026/2027: Körper
• 2027/2028: Dinge

Zur Dimension der Körperlichkeit von kulturellen Praktiken der Reparation können beispielsweise ausgehend von individuellen Beschädigungen und Traumata Fragen von Körperwahrnehmung, Leiblichkeit und ihre Inszenierungspraktiken, Performances, Therapien und Lebensformen untersucht werden.

Bewerbungen sind ausschließlich für den Zeitraum Oktober 2026 bis September 2027 erwünscht. Weiterführende Informationen zu den Programmschwerpunkten und den Jahresthemen finden Sie hier.

Bei unserer Auswahl legen wir besonderen Wert auf die wissenschaftliche Qualität, Originalität und konzeptionelle Passgenauigkeit der eingereichten Projektskizze im Hinblick auf das gemeinsame Forschungsprogramm des Kollegs. Darüber hinaus werden bei der Auswahl sowohl die Qualifikation als auch die Motivation der Bewerber:innen sowie ihre individuellen Karrierestufen berücksichtigt.  Bei der Endauswahl spielt zudem die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung wissenschaftskultureller Vielfalt eine Rolle.

ZUSÄTZLICHE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS UNIGR-FELLOWSHIP:

Eines der bis zu zwölf Fellowships wird als Fellowship der Universität der Großregion (UniGR) an Wissenschaftler:innen mit abgeschlossener (d.h. bis zur Bewerbungsfrist eingereichter und erfolgreich verteidigter) Promotion vergeben, die an einer der unten aufgeführten Mitgliedshochschulen der UniGR beschäftigt sind. Bedingung für das UniGR-Fellowship ist neben den bereits o.g. Kriterien zusätzlich ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Bewerbung als Wissenschaftler:in an einer der folgenden Mitgliedshochschulen: Universität Trier, Universität Lüttich, Universität Luxemburg, Université de Lorraine, RPTU Kaiserslautern-Landau. Ein Beschäftigungsnachweis muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für das UniGR-Fellowship eingereicht werden.

Nicht bewerben können sich Mitarbeitende der Universität des Saarlandes.

Die Auswahl des UniGR-Fellowships erfolgt parallel zu den anderen ausgeschriebenen Fellowships im selben Auswahlprozess durch den wissenschaftlichen Beirat.

EINBINDUNG UND BETEILIGUNG

Am Kolleg forschen pro Jahr bis zu zwölf Fellows. Es wird erwartet, dass die Gastwissenschaftler:innen in Saarbrücken wohnen und ihr Fellowship der gemeinsamen Arbeit im Kolleg und ihrem eigenen Forschungsprojekt widmen. Die Fellows nehmen an den Veranstaltungen des Kollegs (wie Kolloquien, Arbeitsgruppen, Tagungen, Workshops etc.) teil und beteiligen sich aktiv an kollegeigenen Publikationsformaten. Es besteht weiterhin in Rücksprache mit der Direktion die Möglichkeit, selbst Workshops zu organisieren oder an (Lehr-)Veranstaltungen mit unseren wissenschaftlichen und kulturellen Kooperationspartnern mitzuwirken. Längere Recherche- oder Forschungsaufenthalte an anderen Orten sind nicht vorgesehen.
Die Universität des Saarlandes verfügt über einen ausgewiesenen Europa- und Frankreichschwerpunkt. Zum Umfeld des Käte Hamburger Kollegs CURE gehören insbesondere das Cluster für Europaforschung (CEUS) mit seinem Rahmenthema „Europa-Welt(en). Projektionen, Reflexionen, Transformationen“, die europäische Hochschulallianz „Transform4Europe“ (T4EU) und der grenzüberschreitende Universitätsverbund „Université de la Grande Région“ (UniGR).

DAUER UND KONDITIONEN

Die Fellowships werden in der Regel mit einer Dauer von 10 bis 12 Monaten, immer mit Start zum 1. Oktober vergeben.

Gemäß den Fellowship-Richtlinien der Universität des Saarlandes gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung:

  1. Fellows, die während des Stipendiums unbezahlten Urlaub von ihrer Heimatinstitution nehmen (oder freischaffend sind), erhalten einen finanziellen Ausgleich in Form eines Stipendiums (mindestens 6.100 EUR brutto/Monat, je nach Qualifikation).
  2. Entscheidet sich ein Fellow, sein/ihr bisheriges Gehalt und seine/ihre vertraglichen Leistungen beizubehalten, so zahlt KHK CURE der Heimathochschule des Fellows das entsprechende Gehalt für eine Lehrvertretung an der Heimathochschule während der Zeit am Kolleg.

Die Unterkunft in modernen Appartementwohnungen wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können auch Unterkünfte für Familien organisiert werden. Ebenso werden einmalig die Kosten für An- und Abreise nach und von Saarbrücken gemäß den Regelungen des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) erstattet. Vor Ort steht den Fellows ein vollausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung.

Versicherungen und alle anderen anfallenden (Aufenthalts-)Kosten müssen von den Fellows selbst übernommen werden.

BEWERBUNGSFRIST UND -UNTERLAGEN

Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung ab 1. Oktober 2025 bis spätestens 15. Dezember 2025 folgende Unterlagen über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kollegs ein:

  • CURE-Bewerbungsformular inkl. Abstract
  • Motivationsschreiben (maximal eine DIN A4 Seite)
  • Lebenslauf (tabellarisch, max. drei DIN A4 Seiten)
  • Publikationsliste
  • Projektskizze mit Literaturangaben, aus der der Bezug zum Forschungsprogramm des Kollegs und die Zuordnung zu wenigstens einem der Programmschwerpunkte und dem Jahresthema hervorgehen (maximal fünf DIN A4 Seiten)

Bitte verwenden Sie mindestens Schriftgröße 11 und einen Zeilenabstand von 1,15.
Bewerbungen können auf Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden.
Wir bitten Sie, auf die Einreichung von Lichtbildern / Bewerbungsfotos zu verzichten.

Nach Einreichung ihrer Onlinebewerbung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigungsmail. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an cure@uni-saarland.de.

KONTAKT

Eine Rückmeldung zur Bewerbung erfolgt bis spätestens Ende April 2026. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrer Bewerbung abzusehen.
Bei allen anderen Fragen können Sie sich gerne an cure@uni-saarland.de wenden.

Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Fellowship am Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (CURE) an der Universität des Saarlandes (UdS) übermitteln Sie personenbezogene Daten. Beachten Sie bitte hierzu unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch die Übermittlung Ihrer Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise der UdS zur Kenntnis genommen haben.

Sofern Sie darüber hinaus mehr über die Aktivitäten des Kollegs erfahren möchten, können Sie sich hier für den regelmäßig erscheinenden Newsletter anmelden.

CURE BEWERBUNGSFORMULAR

Das UniGR-Stipendium wird von der Universität der Großregion finanziert. Bewerbungen für das UniGR-Juniorstipendium können daher nur von Forschern eingereicht werden, die an einer der Partneruniversitäten der UniGR beschäftigt sind. Diese sind: RPTU Kaiserslautern-Landau, Université de Liège, Université de Lorraine, Universität Luxemburg, Universität Trier.
Persönliche Daten
Institutionelle Zugehörigkeit
FELLOWSHIPPROJEKT
(Natur, Erfahrung oder Geschichte)

(PDF, max. 3MB)

(PDF, max. 3MB)

(PDF, max. 3MB)
Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an: cure@khk.uni-saarland.de.