Das Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (KHK CURE) an der Universität des Saarlandes (UdS) ist ein Institute for Advanced Study und wird seit 2024 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert. Jedes Jahr forscht eine internationale und interdisziplinäre Gruppe von Fellows am Kolleg. Für das vierte Kollegjahr (Oktober 2027 bis September 2028) schreiben wir vorbehaltlich der Förderzusage durch das BMFTR ab Anfang September bis zu zwölf Fellowships mit einer Aufenthaltsdauer von sechs bis maximal zwölf Monaten aus (Beginn im Oktober 2027).
FORSCHUNGSPROGRAMM AM KÄTE HAMBURGER KOLLEG CURE
Im Mittelpunkt des Forschungsprogramms des KHK CURE stehen Fragen von Reparation und Irreparabilität, die in den Projekten der Fellows und des CURE-Teams aus verschiedenen disziplinären Perspektiven untersucht werden.
Viele Verletzungen und Schädigungen – wie die Zerstörung von Kulturgütern in kolonisierten Gebieten, durch Kriegserlebnisse erzeugte Traumata oder die Folgen des Klimawandels – können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Solche Beschädigungen und ihre Unwiderruflichkeit setzen häufig komplexe Aushandlungsprozesse in Gang, die zu einer Veränderung kultureller Selbstverständnisse und neuen Entwürfen von Lebenswelten führen können. Sie werfen die Frage danach auf, wie trotz der Erfahrung einer Vergangenheit, die von Gewalt, Unrecht oder der Zerstörung natürlicher Umwelten geprägt ist, eine für alle lebbare Zukunft geschaffen werden kann. Ökonomische und juristische Kompensationen sind zwar oft eine Bedingung zur Aufhebung entstandener asymmetrischer Situationen und Strukturen. Die bleibenden Verletzungen in den Menschen und die Schäden in ihren Lebenswelten können jedoch zumeist nur in kulturellen und sozialen Praktiken bearbeitet werden.
Am Käte Hamburger Kolleg CURE stehen diese kulturellen Praktiken der Reparation im Zentrum der Forschung. Als Reparation bezeichnen wir den Prozess, Zukunft aus dem Wissen heraus zu gestalten, dass Schäden aus der Vergangenheit nie vollständig behoben werden können. Etwas zu reparieren bedeutet stets, dass Spuren der Zerstörung erhalten bleiben, die mehr oder weniger sichtbar, spürbar oder verstehbar sind, und so auf eine Fragilität des Selbst verweisen. Kulturelle Praktiken der Reparation umfassen eine Vielzahl möglicher Reaktionen auf die Wahrnehmung und Erfahrung von Beschädigung oder Verletzung: mündliches und schriftliches Erzählen, Lyrik, (Sprach-)Rituale, Musik, bildende Kunst, Filme, Theater, Ausstellungspraktiken, Geschichtsschreibung und andere wissenschaftliche Praktiken, öffentliche Diskursstile usw. Solche Praktiken versuchen, angesichts tiefer Verwundungen Zukunftsmöglichkeiten zu entwickeln, die über identitäre Interessen und die Wiederherstellung einer vermeintlichen Ursprünglichkeit hinausgehen. Das Ziel unseres Kollegs ist es, gemeinsam an theoretischen Zugängen zu solchen Praktiken zu arbeiten.
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN UND AUSWAHLKRITERIEN
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR ALLE FELLOWSHIPS:
Bewerben können sich Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaftler:innen, die bis zur Bewerbungsfrist eine Promotion auf hohem Niveau abgeschlossen (d. h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) haben.
Künstler:innen mit abgeschlossener Promotion und mit Erfahrung in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind ebenfalls eingeladen, sich auf die wissenschaftlichen Fellowships zu bewerben.
Zur Bewerbung berechtigt sind ausschließlich aktuell beruflich oder wissenschaftlich tätige Personen, auch ohne bestehendes Anstellungsverhältnis (z. B. Freischaffende).
Für ein Fellowship können sich folgende Personengruppen nicht bewerben:
- Personen im Ruhestand, einschließlich emeritierter Professor:innen;
- Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die über keine abgeschlossene Promotion verfügen;
- Angehörige der Universität des Saarlandes.
CURE setzt sich ausdrücklich für Vielfalt ein und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen die Vorstellung eines eigenen Projekts, das für das Forschungsthema des Kollegs relevant ist und das in der Zeit des Fellowships realisiert werden soll. Das Projekt soll sich mindestens einem der drei Programmschwerpunkte – Geschichte, Erfahrung und Natur – zuordnen lassen sowie das vierte Jahresthema bearbeiten:
- 2024/2025: Theorie
- 2025/2026: Gesellschaft
- 2026/2027: Körper
- 2027/2028: Dinge
Vor dem Hintergrund des Jahresthemas „Dinge“ rückt die materielle Dimension von Reparation in den Blick: Es geht um Objekte, Artefakte und materielle Umwelten, in denen Praktiken wie Reparieren, Flicken, Wiederverwenden eine kulturelle und politische Bedeutung erhalten und Reparationsprozesse praktisch und symbolisch vollzogen werden.
Bewerbungen sind ausschließlich für den Zeitraum Oktober 2027 bis September 2028 erwünscht. Weiterführende Informationen zu den Programmschwerpunkten und den Jahresthemen finden Sie hier.
Bei der Auswahl durch unseren wissenschaftlichen Beirat wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Qualität, Originalität und konzeptionelle Passgenauigkeit der eingereichten Projektskizze im Hinblick auf das gemeinsame Forschungsprogramm des Kollegs gelegt. Darüber hinaus werden bei der Auswahl sowohl die Qualifikation als auch die Motivation der Bewerber:innen sowie ihre individuellen Karrierestufen berücksichtigt. Bei der Endauswahl spielt zudem die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung wissenschaftskultureller Vielfalt eine Rolle.
ZUSÄTZLICHE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS UNIGR-FELLOWSHIP:
Eines der bis zu zwölf Fellowships wird als Fellowship der Universität der Großregion (UniGR) an Wissenschaftler:innen mit abgeschlossener (d. h. bis zur Bewerbungsfrist eingereichter und erfolgreich verteidigter) Promotion vergeben, die an einer der unten aufgeführten Mitgliedshochschulen der UniGR beschäftigt sind. Bedingung für das UniGR-Fellowship ist neben den o. g. Kriterien zusätzlich ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Bewerbung als Wissenschaftler:in an einer der folgenden Mitgliedshochschulen: Universität Trier, Universität Lüttich, Universität Luxemburg, Université de Lorraine, RPTU Kaiserslautern-Landau. Ein Beschäftigungsnachweis muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für das UniGR-Fellowship eingereicht werden.
Nicht bewerben können sich Mitarbeitende der Universität des Saarlandes.
Die Auswahl des UniGR-Fellowships erfolgt parallel zu den anderen ausgeschriebenen Fellowships im selben Auswahlprozess durch den wissenschaftlichen Beirat.
EINBINDUNG UND BETEILIGUNG
Am Kolleg forschen pro Jahr bis zu zwölf Fellows. Es wird erwartet, dass die Gastwissenschaftler:innen in Saarbrücken wohnen und ihr Fellowship der gemeinsamen Arbeit im Kolleg und ihrem eigenen Forschungsprojekt widmen. Die Fellows nehmen an den Veranstaltungen des Kollegs (wie Kolloquien, Arbeitsgruppen, Tagungen, Workshops etc.) teil und beteiligen sich aktiv an kollegeigenen Publikationsformaten. Es besteht weiterhin in Rücksprache mit der Direktion die Möglichkeit, selbst Workshops zu organisieren oder an (Lehr-)Veranstaltungen mit unseren wissenschaftlichen und kulturellen Kooperationspartnern mitzuwirken. Längere Recherche- oder Forschungsaufenthalte an anderen Orten sind nicht vorgesehen.
Die Universität des Saarlandes verfügt über einen ausgewiesenen Europa- und Frankreichschwerpunkt. Zum Umfeld des Käte Hamburger Kollegs CURE gehören insbesondere das Cluster für Europaforschung (CEUS) mit seinem Rahmenthema „Europa-Welt(en). Projektionen, Reflexionen, Transformationen“, die europäische Hochschulallianz „Transform4Europe“ (T4EU) und der grenzüberschreitende Universitätsverbund „Universität der Großregion“ (UniGR).
DAUER UND KONDITIONEN
Die Fellowships werden in der Regel mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten, immer mit Start zum 1. Oktober vergeben.
Gemäß den Fellowship-Richtlinien der Universität des Saarlandes gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung:
- Fellows, die während des Stipendiums unbezahlten Urlaub von ihrer Heimatinstitution nehmen (oder freischaffend sind), erhalten einen finanziellen Ausgleich in Form eines Stipendiums (mindestens 6.100 EUR brutto/Monat, je nach Qualifikation).
- Entscheidet sich ein Fellow, sein/ihr bisheriges Gehalt und seine/ihre vertraglichen Leistungen beizubehalten, so zahlt KHK CURE der Heimathochschule des Fellows das entsprechende Gehalt für eine Lehrvertretung an der Heimathochschule während der Zeit am Kolleg.
Einmalig werden die Kosten für An- und Abreise nach und von Saarbrücken gemäß den Regelungen des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) erstattet. Vor Ort steht den Fellows ein vollausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung.
Die Unterbringung in modernen Apartmentwohnungen der Universität des Saarlandes ist, sofern gewünscht, gegen eine monatliche Miete von circa 1.250 € möglich.
Versicherungen und alle anderen anfallenden (Aufenthalts-)Kosten müssen von den Fellows selbst übernommen werden.
BEWERBUNGSFRIST UND -UNTERLAGEN
Nach Veröffentlichung der Ausschreibung Anfang September können Bewerbungen bis spätestens 30. November 2026 mit den folgenden Dokumenten über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kollegs eingereicht werden:
- CURE-Bewerbungsformular inkl. Abstract (Onlineeingabe auf der Webseite)
- In einer pdf-Datei als Anlage zusammengefasst:
- Motivationsschreiben (maximal eine DIN-A4-Seite)
- Lebenslauf (tabellarisch, max. drei DIN-A4-Seiten)
- Publikationsliste
- In einer weiteren pdf-Datei als Anlage: Projektskizze inklusive Literaturangaben, aus der der Bezug zum Forschungsprogramm des Kollegs und die Zuordnung zu wenigstens einem der Programmschwerpunkte und dem Jahresthema klar hervorgehen (maximal fünf DIN-A4-Seiten).
Das eigenständige Verfassen von wissenschaftlichen Texten ist ein zentraler Bestandteil der inhaltlichen Arbeit am KHK CURE. Daher begrüßen wir Bewerbungen, die Ihre persönliche Ausdrucks- und Arbeitsweise erkennen lassen und bitten nachdrücklich darum, von KI-generierten Texten Abstand zu nehmen.
Bitte verwenden Sie mindestens Schriftgröße 11 und einen Zeilenabstand von 1,15. Bewerbungen können auf Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden.
Wir bitten Sie, auf die Einreichung von Lichtbildern/Bewerbungsfotos zu verzichten.
Nach Einreichung ihrer Onlinebewerbung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigungsmail. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an cure@khk.uni-saarland.de.
KONTAKT
Eine Rückmeldung zur Bewerbung erfolgt bis spätestens Ende April 2027. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrer Bewerbung abzusehen.
Hilfreiche Informationen zum Bewerbungsverfahren, der Projektskizze und den Fellowships im Allgemeinen finden Sie auf unserer Website, unter FAQ. Bei allen anderen Fragen können Sie sich gerne an cure@khk.uni-saarland.de wenden.
Im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Fellowship am Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (CURE) an der Universität des Saarlandes (UdS) übermitteln Sie personenbezogene Daten. Beachten Sie bitte hierzu unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Durch die Übermittlung Ihrer Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzhinweise der UdS zur Kenntnis genommen haben.
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