Wer kann sich für ein Fellowship bewerben?
Bewerben können sich Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaftler:innen, die bis zur Bewerbungsfrist eine Promotion auf hohem Niveau abgeschlossen (d. h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) haben.
Künstler:innen mit abgeschlossener Promotion und mit Erfahrung in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind ebenfalls eingeladen, sich auf die Fellowships zu bewerben.
Wer kann sich für ein Fellowship nicht bewerben?
Für ein Fellowship können sich folgende Personengruppen nicht bewerben:
- Personen im Ruhestand, einschließlich emeritierter Professor:innen;
- Wissenschaftler:innen und Künstler:innen, die über keine abgeschlossene Promotion verfügen;
- Angehörige der Universität des Saarlandes.
Kann man sich ohne eine abgeschlossene Promotion auf ein Fellowship bewerben?
Nein, man kann sich nur mit einer abgeschlossenen Promotion (d. h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) auf ein Fellowship beim Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (CURE) bewerben.
In welcher Sprache kann ich meine Bewerbung einreichen?
Alle Bewerbungsunterlagen können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.
Was sollte die Projektskizze beinhalten?
Die Projektskizze sollte eine klar formulierte Fragestellung und Zielsetzung enthalten, die inhaltlich auf das in der Ausschreibung aufgeführte Jahresthema eingeht, den wesentlichen Bezug zur Reparationsthematik erkennen lässt sowie die Relevanz des Themas begründet.
Eine kurze theoretische Einordnung in die bestehende Forschung sowie ggf. Definitionen zentraler Begriffe sollten in der Projektskizze vorgenommen werden.
Das methodische Vorgehen sollte nachvollziehbar beschreiben, in welchen Schritten die Fragestellung bearbeitet wird. Auch die Auswahl des Korpus bzw. Materials und der eigentliche Untersuchungsgegenstand sollten plausibel dargestellt werden.
Insgesamt sollte die Argumentation der Projektskizze stringent und sprachlich präzise sein. Darüber hinaus sollte sie Ihre persönliche Ausdrucks- und Arbeitsweise erkennen lassen. Es wird nachdrücklich darum gebeten, von KI-generierten Texten Abstand zu nehmen.
Die Projektskizzen können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.
Es sollte mindestens Schriftgröße 11 und ein Zeilenabstand von 1,15 eingehalten werden. Zitierte Quellen sind als Literaturangaben in die Projektskizze aufzunehmen. Die Projektskizze darf inklusive Literaturangaben einen Umfang von maximal fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Um mehr über die Ziele des Kollegs und das Forschungsprogramm zu erfahren, empfiehlt sich eine gründliche Lektüre der Website.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen werden in der Regel Anfang September veröffentlicht und die Bewerbungsfrist endet für diese Ausschreibungsrunde am 30. November 2026.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren und wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Die Bewerbungsunterlagen werden zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat des KHK CURE gesichtet und ausgewählt. Eine Rückmeldung zur Bewerbung erfolgt bis spätestens Ende April 2027. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrer Bewerbung abzusehen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Fellows?
Die Zahl der eingehenden Bewerbungen übersteigt die Anzahl der zu vergebenden Fellowships um ein Vielfaches. Daher unterliegt die Auswahl einem strengen Selektionsprozess. Die Auswahl erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat. Dieser legt besonderen Wert auf die wissenschaftliche Qualität, Originalität und konzeptionelle Passgenauigkeit der eingereichten Projektskizzen im Hinblick auf das gemeinsame Forschungsprogramm des Kollegs. Darüber hinaus werden sowohl die Qualifikation als auch die Motivation der Bewerber:innen sowie ihre individuellen Karrierestufen berücksichtigt. Bei der Endauswahl spielt zudem die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung wissenschaftskultureller Vielfalt eine Rolle.
Spielen Diversitätsaspekte beim Auswahlverfahren eine Rolle?
KHK CURE setzt sich ausdrücklich für Vielfalt ein und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger und/oder habe einen Arbeitsvertrag an einer deutschen Hochschule. Kann ich mich dennoch für das Fellowship bewerben?
Ja. Auf die Fellowships können sich auch Forschende aus Deutschland oder einer deutschen Forschungsinstitution bewerben, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind, die in der Ausschreibung aufgeführt werden.
Eine Ausnahme bilden Mitarbeitende der Universität des Saarlandes. Sie können sich aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nicht auf ein Fellowship bewerben.
Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung stehe ich in keinem Beschäftigungsverhältnis. Kann ich mich dennoch auf ein Fellowship bewerben?
Ja, Sie können sich auch ohne ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis auf ein Fellowship bewerben. Eine Anstellung oder Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung.
Für ein Fellowship bei KHK CURE gilt bei einer bestehenden Erwerbstätigkeit allerdings, dass diese durch Beurlaubung oder Freistellung für die Dauer des Fellowships ausgesetzt wird. Der gleichzeitige Bezug eines weiteren Gehalts oder Stipendiums während des Fellowships ist nicht möglich.
Ich bin Künstler:in und würde mich gerne auf ein Fellowship bewerben. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Sie können sich auch als Künstler:in auf ein Fellowship bewerben, müssen aber die formalen Voraussetzungen dafür wie folgt erfüllen: Sie müssen promoviert sein und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wissenschaftler:innen aufweisen. Wir erwarten, dass die Kandidat:innen ein eigenständiges Projekt einreichen, in dem eine wissenschaftliche oder künstlerisch-forschende Auseinandersetzung mit den Themen des KHK CURE erfolgt.
Meine Bewerbung war nicht erfolgreich. Ist es möglich, sich erneut für die nächste Runde zu bewerben?
Ja, wenn Ihre Bewerbung auch weiterhin die Voraussetzungen in der aktuellen Ausschreibung erfüllt, können Sie sich gerne erneut für ein Fellowship bewerben.
Wann beginnt das Fellowship?
Die Fellowships werden in der Regel für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten, zum 1. Oktober eines jeden Jahres, vergeben.
Wie viele Fellowships werden vergeben?
Es werden jährlich bis zu zwölf Fellowships vergeben.
Davon wird ein Fellowship von der Universität der Großregion (UniGR) finanziert, auf das sich nur Forschende bewerben können, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer der Partneruniversitäten der UniGR einer Beschäftigung als Wissenschaftler:in nachgehen (Ausnahme: Universität des Saarlandes). Diese sind: Universität Trier, Universität Lüttich, Universität Luxemburg, Université de Lorraine, RPTU Kaiserslautern-Landau. Das Auswahlverfahren für dieses Fellowship erfolgt separat zu den anderen Fellowships aber ebenfalls durch den Wissenschaftlichen Beirat und nach dessen Standards der Beurteilung.
Ein weiteres Fellowship wird von der Universität des Saarlandes finanziert.
Alle anderen Fellowships werden vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert.
Was umfasst die Förderung eines Fellowship?
Einmalig werden die Kosten für An- und Abreise nach und von Saarbrücken gemäß den Regelungen des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) erstattet. Vor Ort steht den Fellows ein vollausgestattetes Einzelbüro zur Verfügung.
Die Unterbringung in modernen Apartmentwohnungen der Universität des Saarlandes ist, sofern gewünscht, gegen eine monatliche Miete von circa 1.250 € möglich. Weiterhin haben die Fellows Zugang zum interdisziplinären Forschungsumfeld der Universität des Saarlandes.
Es gibt zwei verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: 1) Stipendiat:innen, die während ihres Stipendiums unbezahlten Urlaub an ihrer Heimateinrichtung nehmen, erhalten ein ihrer Berufserfahrung entsprechendes monatliches Stipendium in Höhe von mindestens 6.100 € brutto/Monat, je nach Qualifikation. Auch Kandidat:innen ohne eine institutionelle Zugehörigkeit oder Anstellung können sich für ein Stipendium bewerben. 2) Für Fellows, die weiterhin ihr reguläres Gehalt von ihrer Heimatinstitution beziehen möchten, kann KHK CURE die Kosten für eine Lehrvertretung an der Heimateinrichtung des Fellows übernehmen. Alle finanziellen Regelungen werden zwischen der Heimatinstitution und KHK CURE individuell ausgehandelt.
Welches Visum benötige ich für die Dauer des Fellowships in Deutschland?
Für den Forschungsaufenthalt als Fellow benötigen Sie ein Forschungsvisum nach §18d Aufenthaltsgesetz, also ein sog. Forschungsvisum. Ob Sie ein Visum für Deutschland benötigen oder nicht, können Sie hier nachlesen.
Sofern Sie die Zusage für ein KHK CURE Fellowship erhalten haben, informieren und unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Visums für ihren Forschungsaufenthalt als Fellow am KHK CURE.
Welche Leistungen werden durch das Fellowship seitens KHK CURE und der Universität des Saarlandes nicht abgedeckt?
Die Miete ist von den Fellows selbst zu entrichten. Die Unterbringung in modernen Apartmentwohnungen der Universität des Saarlandes ist, sofern gewünscht, gegen eine monatliche Miete von circa 1.250 € möglich.
Es besteht seitens der Fellows die Verpflichtung, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) – ggf. unter der Berücksichtigung von Vorerkrankungen – zu sorgen. Vor Aufnahme der Forschungstätigkeit bei KHK CURE ist ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen. Zudem liegt es im Falle von Stipendien sowie Gewährungen für Zuschläge in der Eigenverantwortung der/des Fellows, die Steuerfreiheit von dem für die/den Fellow zuständigen Finanzamt überprüfen zu lassen und ggf. Steuern zu entrichten.
Besteht Anwesenheitspflicht am Kolleg während des Fellowship?
Ja, von den Fellows wird erwartet, dass sie aktiv am Forschungsprogramm des Kollegs teilnehmen und während des gesamten Fellowships regelmäßig am Kolleg anwesend sind.
Finanziert das Kolleg Geschäfts- oder (Feld-)Forschungsreisen während des Fellowshipaufenthaltes?
KHK CURE finanziert keine Geschäfts- oder Forschungsreisen während des Fellowships, erstattet aber die Reisekosten für die Anreise nach Saarbrücken zu Beginn des Fellowships sowie die Rückreise am Ende des Fellowships an den Wohnort gemäß den Vorgaben des Saarländischen Reisekostengesetzes.
Können meine Partnerin, mein Partner und/oder mein(e) Kind(er) während des Fellowships auch nach Saarbrücken mitgebracht werden?
Ja, Partner:innen sowie Kinder können für die Dauer des Fellowships nach Saarbrücken mitgebracht werden. Die Universität des Saarlandes und KHK CURE unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung bzw. Schule für die Kinder, allerdings ohne Garantie auf einen Kinderbetreuungsplatz. Die Fellows erhalten bei ständiger Anwesenheit von Familienmitgliedern in Saarbrücken eine zusätzliche monatliche Familienpauschale in Höhe von 100 € für die Partnerin bzw. den Partner und 400 € monatlich für das erste Kind unter 18 Jahren, sowie 100 € für jedes weitere Kind unter 18 Jahren. Die Reisekosten für An- und Abreise nach Saarbrücken und zurück an den Wohnort müssen für die Familienmitglieder allerdings selbst bezahlt werden.
Mit welchen Wohn- und Lebenshaltungskosten kann ich in Saarbrücken rechnen?
Die Unterbringung in modernen Apartmentwohnungen der Universität des Saarlandes ist, sofern gewünscht, gegen eine monatliche Miete von circa 1.250 € möglich. Je nach Anzahl der Personen im Haushalt liegt der durchschnittliche Verbrauch von Lebensmitteln in Deutschland bei ca. 400–800 € im Monat. Diese Angaben hängen natürlich auch vom individuellen Bedarf ab und dienen lediglich der Orientierung. Die Fellows können ein Deutschlandticket mit vergünstigtem Tarif (hier: Jobticket) für deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum in Anspruch nehmen. Fellows können damit also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in Deutschland für einen monatlichen Beitrag von zur Zeit ca. 44 €/Monat nutzen.
Welche Versicherungen sollten während der Zeit als Fellow am KHK CURE abgeschlossen werden?
Fellows sind weder über das Käte Hamburger Kolleg CURE noch über die Universität des Saarlandes haftpflicht-, kranken- oder unfallversichert. Diese Versicherungen müssen Sie selbst auf eigene Kosten abschließen. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Visabeantragung bzw. vor Antritt des Fellowships nachgewiesen werden.
Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Vorab sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Heimatland klären, welche Leistung für einen Auslandsaufenthalt bereits enthalten sind. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen möchten.
Wie werden meine Daten verarbeitet und geschützt?
Die personenbezogenen Daten der Bewerber:innen werden zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Bewerbungsverfahrens erhoben und verarbeitet, das auf die Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber:innen und des sich daraus möglicherweise ergebenden Stipendiums ausgerichtet ist. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sofern Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich gerne an die Fellowkoordinatorin, Frau Ramona Weber (ramona.weber@khk.uni-saarland.de).