Wer kann sich für ein Fellowship bewerben?
Bewerben können sich Geistes- und Kulturwissenschaftler:innen, die bis zur Bewerbungsfrist eine Promotion auf hohem Niveau abgeschlossen (d.h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) haben. Es können sich zudem nur im aktiven Berufsleben stehende Personen bewerben (dies gilt auch für Freischaffende).
Künstler:innen mit abgeschlossener Promotion und mit Erfahrung in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind ebenfalls eingeladen, sich auf die Fellowships zu bewerben.
Kann man sich ohne eine abgeschlossene Promotion auf ein Fellowship bewerben?
Nein, man kann sich nur mit einer abgeschlossenen Promotion (d.h. eingereicht und erfolgreich verteidigt) auf ein Fellowship beim Käte Hamburger Kolleg für kulturelle Praktiken der Reparation (CURE) bewerben.
In welcher Sprache kann ich meine Bewerbung einreichen?
Alle Bewerbungsunterlagen können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen werden in der Regel Anfang Oktober veröffentlicht und die Bewerbungsfrist endet für diese Ausschreibungsrunde am 15. Dezember 2025.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren und wann werde ich über die Entscheidung informiert?
Die Bewerbungsunterlagen werden zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat des KHK CURE gesichtet und ausgewählt. Eine Rückmeldung zur Bewerbung erfolgt bis spätestens Ende April 2026. Bis dahin bitten wir von Rückfragen zu Ihrer Bewerbung abzusehen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Fellows?
Bei der Auswahl wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Qualität, Originalität und konzeptionelle Passgenauigkeit der eingereichten Projektskizzen im Hinblick auf das gemeinsame Forschungsprogramm des Kollegs gelegt. Darüber hinaus werden bei der Auswahl sowohl die Qualifikation als auch die Motivation der Bewerber:innen sowie ihre individuellen Karrierestufen berücksichtigt. Bei der Endauswahl spielt zudem die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung wissenschaftskultureller Vielfalt eine Rolle.
Spielen Diversitätsaspekte beim Auswahlverfahren eine Rolle?
KHK CURE setzt sich ausdrücklich für Vielfalt ein und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger und/oder habe einen Arbeitsvertrag an einer deutschen Hochschule. Kann ich mich dennoch für das Fellowship bewerben?
Ja. Auf die Fellowships können sich auch Forschende aus Deutschland oder einer deutschen Forschungsinstitution bewerben, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind, die in der Stellenausschreibung aufgeführt werden.
Eine Ausnahme bilden Mitarbeitende der Universität des Saarlandes. Sie können sich aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nicht auf ein Fellowship bewerben.
Zum Zeitpunkt meiner Bewerbung stehe ich in keinem Beschäftigungsverhältnis. Kann ich mich dennoch auf ein Fellowship bewerben?
Ja, Sie können sich auch ohne ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis auf ein Fellowship bewerben. Eine Anstellung oder Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung ist zudem keine Voraussetzung für die Bewerbung.
Für ein Fellowship bei KHK CURE gilt bei einer bestehenden Erwerbstätigkeit allerdings, dass diese durch Beurlaubung oder Freistellung für die Dauer des Fellowship ausgesetzt wird. Der gleichzeitige Bezug eines weiteren Gehalts oder Stipendiums während des Fellowships ist nicht möglich.
Ich bin Künstler:in und würde mich gerne auf ein Fellowship bewerben. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Sie können sich auch als Künstler:in auf ein Fellowship bewerben, müssen aber ebenso die formalen Voraussetzungen dafür wie folgt erfüllen: Sie müssen promoviert sein und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wissenschaftler:innen aufweisen. Wir erwarten, dass die Kandidat:innen ein eigenständiges Projekt einreichen, in dem eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema von KHK CURE erfolgt.
Meine Bewerbung war nicht erfolgreich. Ist es möglich, sich erneut für die nächste Runde zu bewerben?
Ja, wenn Ihre Bewerbung auch weiterhin die Voraussetzungen in der aktuellen Ausschreibung erfüllt, können Sie sich gerne erneut für ein Fellowship bewerben.
Wann beginnt das Fellowship?
Die Fellowships werden in der Regel für einen Zeitraum von 10 bis 12 Monaten zum 1. Oktober eines jeden Jahres vergeben.
Wie viele Fellowships werden vergeben?
Es werden jährlich bis zu zwölf Fellowships vergeben. Davon wird ein Fellowship von der Universität der Großregion (UniGR) finanziert, auf das sich nur Forschende bewerben können, die an einer der Partneruniversitäten der UniGR einer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Bewerbung als Wissenschaftler:in nachgehen (Ausnahme: Universität des Saarlandes). Diese sind: Universität Trier, Universität Lüttich, Universität Luxemburg, Université de Lorraine, RPTU Kaiserslautern-Landau. Das Auswahlverfahren für dieses Fellowship erfolgt separat zu den anderen Fellowships.
Ein weiteres Fellowship wird von der Universität des Saarlandes finanziert. Alle anderen Fellowships werden vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert.
Was umfasst die Förderung eines Fellowship?
Die Unterkunft in modernen Appartementwohnungen wird den Fellows für die Dauer des Fellowships kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können auch Unterkünfte für Familien organisiert werden. Ebenso werden einmalig die Kosten für An- und Abreise nach und von Saarbrücken gemäß den Regelungen des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) für die Fellows erstattet.
Weiterhin stehen den Fellows Arbeitsräume in voll ausgestatteten Einzelbüros zur Verfügung und sie haben Zugang zum interdisziplinären Forschungsumfeld der Universität des Saarlandes. Es gibt zwei verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: 1) Stipendiat:innen, die während ihres Stipendiums unbezahlten Urlaub an ihrer Heimateinrichtung nehmen, erhalten ein ihrer Berufserfahrung entsprechendes monatliches Stipendium in Höhe von mindestens 6.100 EUR brutto/Monat, je nach Qualifikation. Auch Kandidat:innen ohne eine institutionelle Zugehörigkeit oder Anstellung können sich für ein Stipendium bewerben. 2) Für Fellows, die weiterhin ihr reguläres Gehalt von ihrer Heimatinstitution beziehen möchten, kann KHK CURE die Kosten für eine Lehrvertretung an der Heimateinrichtung des Fellows übernehmen. Alle finanziellen Regelungen werden zwischen der Heimatinstitution und KHK CURE individuell ausgehandelt.
Welche Leistungen werden durch das Fellowship seitens KHK CURE und der Universität des Saarlandes nicht abgedeckt?
Es besteht seitens der Fellows die Verpflichtung, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) – ggf. unter der Berücksichtigung von Vorerkrankungen – zu sorgen. Vor Aufnahme der Forschungstätigkeit bei KHK CURE ist ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen. Zudem liegt es im Falle von Stipendien sowie Gewährungen für Zuschläge in der Eigenverantwortung der/des Fellows, die Steuerfreiheit von dem für die/den Fellow zuständigen Finanzamt überprüfen zu lassen und ggf. Steuern zu entrichten.
Besteht Anwesenheitspflicht am Kolleg während des Fellowship?
Ja, von den Fellows wird erwartet, dass sie aktiv am Forschungsprogramm des Kollegs teilnehmen und während des gesamten Fellowships regelmäßig am Kolleg anwesend sind.
Finanziert das Kolleg Geschäfts- oder (Feld-)Forschungsreisen während des Fellowshipaufenthaltes?
KHK CURE finanziert keine Geschäfts- oder Forschungsreisen während des Fellowship, erstattet aber die Reisekosten für die Anreise nach Saarbrücken zu Beginn des Fellowships sowie die Rückreise am Ende des Fellowship an den Wohnort gemäß den Vorgaben des Saarländischen Reisekostengesetzes.
Können meine Partnerin, mein Partner und/oder mein(e) Kind(er) während des Fellowships auch nach Saarbrücken mitgebracht werden?
Ja, Partner:innen sowie Kinder können für die Dauer des Fellowship nach Saarbrücken mitgebracht werden. Es werden entsprechend Wohnungen für die Fellows mit Familienmitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Universität des Saarlandes und KHK CURE unterstützen zudem bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung bzw. Schule für die Kinder. Die Fellows erhalten bei ständiger Anwesenheit von Familienmitgliedern in Saarbrücken eine zusätzliche monatliche Familienpauschale in Höhe von 100 EUR für die Partnerin bzw. den Partner und 400 EUR monatlich für das erste Kind unter 18 Jahren, sowie 100 EUR für jedes weitere Kind unter 18 Jahren. Die Reisekosten für An- und Abreise nach Saarbrücken und zurück an den Wohnort müssen für die Familienmitglieder allerdings selbst bezahlt werden.
Mit welchen Wohn- und Lebenshaltungskosten kann ich in Saarbrücken rechnen?
Die Universität des Saarlandes stellt allen Fellows eine voll ausgestattete Wohnung inklusive Nebenkosten in der Nähe des Kollegs kostenfrei zur Verfügung. Je nach Anzahl der Personen im Haushalt liegt der durchschnittliche Verbrauch von Lebensmitteln bei zirka 400 – 800 EUR im Monat in Deutschland. Diese Angaben hängen natürlich auch vom individuellen Bedarf ab und dienen lediglich der Orientierung. Die Fellows können ein Deutschlandticket mit vergünstigtem Tarif (hier: Jobticket) für deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum in Anspruch nehmen. Fellows können damit also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in Deutschland für einen monatlichen Beitrag von nur zirka 41 EUR/Monat nutzen.
Welche Versicherungen sollten während der Zeit als Fellow am KHK CURE abgeschlossen werden?
Fellows sind weder über das Käte Hamburger Kolleg CURE noch über die Universität des Saarlandes haftpflicht-, kranken- oder unfallversichert. Diese Versicherungen müssen Sie selbst auf eigene Kosten abschließen.
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Visabeantragung bzw. vor Antritt des Fellowship nachgewiesen werden.
Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Vorab sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Heimatland klären, welche Leistung für einen Auslandsaufenthalt bereits enthalten sind. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen möchten.
Wie werden meine Daten verarbeitet und geschützt?
Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung eines Bewerbungsverfahrens erhoben und verarbeitet, das auf die Ermittlung der am besten geeigneten Bewerberin oder des am besten geeigneten Bewerbers und des sich daraus möglicherweise ergebenden Stipendiums ausgerichtet ist. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sofern Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich gerne an die Fellowkoordinatorin, Frau Ramona Weber (ramona.weber@khk.uni-saarland.de).