Wer kann sich für ein Fellowship bewerben?

Voraussetzung für die Bewerbung ist ein für das KHK CURE relevantes, eigenes Forschungsprojekt. Fellows können sich entweder für Junior- oder Senior-Fellowships bewerben. Für ein Junior-Fellowship ist eine erfolgreich abgeschlossene Promotion erforderlich; für Senior-Fellowships wird eine Professur (Associate oder ordentliche Professur) oder eine vergleichbare Position (z. B. Senior Lecturer) erwartet.

In welcher Sprache kann ich meine Bewerbung einreichen?

Alle Bewerbungsunterlagen können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen werden in der Regel bis Mitte Oktober veröffentlicht und die Bewerbungsfrist endet am 02. Januar 2025.

Wie lange dauert das Auswahlverfahren und wann werde ich über die Entscheidung informiert?

Die Bewerbungsunterlagen werden zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat des Käte Hamburger Kollegs für kulturelle Praktiken (CURE) gesichtet. Die Auswahl erfolgt bis Ende Februar, und alle Bewerber:innen werden spätestens Ende März über die Entscheidung informiert.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Fellows?

Die Auswahl geeigneter Kandidat:innen für ein Fellowship erfolgt nach den Kriterien der wissenschaftlichen Exzellenz und der Passgenauigkeit des eingereichten Forschungsprojektes im Hinblick auf das Forschungsprogramm des Kollegs. Die fachliche Qualifikation und das Motivationsschreiben der Bewerber:innen werden ebenso berücksichtigt wie Diversitätsaspekte.

Spielen Diversitätsaspekte beim Auswahlverfahren eine Rolle?

Das KHK CURE setzt sich ausdrücklich für Vielfalt ein und begrüßt Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Ich bin deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger und/oder habe einen Arbeitsvertrag an einer deutschen Hochschule. Kann ich mich dennoch für das Fellowship bewerben?

Ja. Auf die Fellowships können sich auch Forschende aus Deutschland oder einer deutschen Forschungsinstitution bewerben, sofern die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind, die in der Stellenausschreibung aufgeführt werden.

Angehörige der Universität des Saarlandes können sich aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nicht auf ein Fellowship bewerben.

Meine Bewerbung war nicht erfolgreich. Ist es möglich, sich erneut für die nächste Runde zu bewerben?

Ja, wenn Ihre Bewerbung auch weiterhin die Voraussetzungen in der darauffolgenden Ausschreibung erfüllt, können Sie sich gerne erneut für ein Fellowship bewerben.

Wann beginnt das Fellowship?

Die Fellowships werden in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten zum 1.10. eines jeden Jahres vergeben. Es können aber auch nach Rücksprache mit KHK CURE kürzere Aufenthalte vereinbart werden.

Wie viele Fellowships werden vergeben?

Es werden jährlich bis zu zwölf Fellowships vergeben; darunter bis zu sieben Junior-Fellowships und bis zu fünf Senior-Fellowships. Ein Junior-Fellowship wird von der Universität der Großregion (UniGR) finanziert, auf das sich nur Forschende bewerben können, die an einer der Partneruniversitäten der UniGR beschäftigt sind. Diese sind: RPTU Kaiserslautern-Landau, Université de Liège, Université de Lorraine, Universität Luxemburg, Universität Trier. Ein weiteres Junior-Fellowship wird von der Universität des Saarlandes finanziert. Alle weiteren Fellowships werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Im Auswahlverfahren wird die individuelle Karrierestufe der Bewerberinnen und Bewerber individuell berücksichtigt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Einordnung der Bewerbung für ein Junior- oder Senior-Fellowship. Die Prüfung und Bewertung der beiden Arten von Fellowships werden im Auswahlverfahren getrennt voneinander vorgenommen.

Was umfasst die Förderung eines Fellowship?

Am KHK CURE stehen den Fellows Arbeitsräume in voll ausgestatteten Einzelbüros zur Verfügung und sie haben Zugang zum interdisziplinären Forschungsumfeld der Universität des Saarlandes. Es gibt zwei verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: 1) Stipendiat:innen, die während ihres Stipendiums unbezahlten Urlaub an ihrer Heimateinrichtung nehmen, erhalten ein ihrer Berufserfahrung entsprechendes monatliches Stipendium sowie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von zirka 6.100 – 7.200 EUR. 2) Für Fellows, die weiterhin ihr reguläres Gehalt von ihrer Heimatinstitution beziehen, kann KHK CURE eine Lehrvertretung an der Heimateinrichtung des Fellows übernehmen. Alle finanziellen Regelungen werden zwischen der Heimatinstitution und KHK CURE individuell ausgehandelt.

Welche Leistungen werden durch das Fellowship seitens KHK CURE und der Universität des Saarlandes nicht abgedeckt?

Es besteht seitens der Fellows die Verpflichtung, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) – ggf. unter der Berücksichtigung von Vorerkrankungen – zu sorgen. Vor Aufnahme der Forschungstätigkeit ist ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen. Zudem liegt es im Falle von Stipendien sowie Gewährungen für Zuschläge in der Eigenverantwortung der/des Fellows, die Steuerfreiheit von dem für die/den Fellow zuständigen Finanzamt überprüfen zu lassen und ggf. Steuern zu entrichten.

Besteht Anwesenheitspflicht am Kolleg während des Fellowship?

Ja, von den Fellows wird erwartet, dass sie aktiv am Forschungsprogramm des Kollegs teilnehmen und während des gesamten Fellowship regelmäßig am Kolleg anwesend sind.

Finanziert das Kolleg Geschäfts- oder Forschungsreisen während des Fellowship?

KHK CURE finanziert keine Geschäfts- oder Forschungsreisen während des Fellowship, erstattet aber die Reisekosten für die Anreise nach Saarbrücken zu Beginn des Fellowships sowie die Rückreise am Ende des Fellowship an den Wohnort gemäß den Vorgaben des Saarländischen Reisekostengesetzes.

Können meine Partnerin, mein Partner und/oder mein(e) Kind(er) während des Fellowships auch nach Saarbrücken mitgebracht werden?

Ja, Partner:innen sowie Kinder können für die Dauer des Fellowship nach Saarbrücken mitgebracht werden. Es werden entsprechend Wohnungen für die Fellows mit Familienmitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Universität des Saarlandes und KHK CURE unterstützen zudem bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung bzw. Schule für die Kinder. Die Fellows erhalten bei Anwesenheit von Familienmitgliedern in Saarbrücken eine zusätzliche monatliche Familienpauschale in Höhe von 100 EUR für die Partnerin bzw. den Partner und 400 EUR monatlich für das erste Kind unter 18 Jahren, sowie 100 EUR für jedes weitere Kind unter 18 Jahren. Die Reisekosten für An- und Abreise nach Saarbrücken und zurück an den Wohnort müssen allerdings für die Familienmitglieder selbst bezahlt werden.

Mit welchen Wohn- und Lebenshaltungskosten kann ich in Saarbrücken rechnen?

Die Universität des Saarlandes stellt allen Fellows eine voll ausgestattete Wohnung inklusive Nebenkosten in der Nähe des Kollegs kostenfrei zur Verfügung. Je nach Anzahl der Personen im Haushalt liegt der durchschnittliche Verbrauch von Lebensmitteln bei zirka 400 – 800 EUR im Monat in Deutschland. Diese Angaben hängen natürlich auch vom individuellen Bedarf und Anspruch ab. Die Fellows können zudem ein Deutschlandticket mit vergünstigtem Tarif für deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum in Anspruch nehmen. Fellows können damit also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in Deutschland für einen monatlichen Beitrag von nur zirka 35 EUR/Monat nutzen.

Welche Versicherungen sollten während der Zeit als Fellow am KHK CURE abgeschlossen werden?

Fellows sind weder über das Käte Hamburger Kolleg CURE noch über die Universität des Saarlandes haftpflicht- oder kranken- oder unfallversichert. Diese Versicherungen müssen Sie selbst auf eigene Kosten abschließen.

Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Visabeantragung nachgewiesen werden. Als Fellow müssen Sie deshalb spätestens zu Beginn des Fellowships die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für Deutschland nachweisen.

Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Vorab sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Heimatland klären, welche Leistung für einen Auslandsaufenthalt bereits enthalten sind. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen möchten. In der Regel bieten die privaten Krankenversicherungsanbieter auch Kombitarife für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung an.

Wie werden meine Daten verarbeitet und geschützt?

Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung eines Bewerbungsverfahrens erhoben und verarbeitet, das auf die Ermittlung der am besten geeigneten Bewerberin oder des am besten geeigneten Bewerbers und des sich daraus möglicherweise ergebenden Stipendiums ausgerichtet ist. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Sofern Sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich gerne an die Fellowkoordinatorin, Frau Ramona Weber (ramona.weber@khk.uni-saarland.de).